Gem. § 36 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, im Rahmen einer Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten sowie über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bildungsprozesse zu informieren. Die Gemeinde Eslohe lädt